Wannweil und seine 15 Lehenshöfe, der 3. Hof
Älteste fotografische Aufnahme des Anwesens neben der Kirche Zustand um 1890
Das Gebäude hatte später die Adresse Kirchentellinsfurter Straße 4, die Scheunen 4/1 und 4/2.
Paul Sinner fotografierte um 1890 diesen 3. Lehenshof. Besitzer war damals der Wagner Johann Georg Wollpert (1828-1920). Im hinteren Teil des Wohnhauses war seine Wagnerwerkstatt, davor stehen seine Produkte, Leiterwagen, Schubkarren und Handwagen.
Die Rückansicht des Wohnhauses Kirchentellinsfurter Straße 4
Die Aufnahme entstand 1984 kurz vor dem Abbruch. Die Ev. Kirche erwarb das Anwesen als Ganzes um darauf ein Gemeindehaus zu erstellen. Das Gebäude wurde nie renoviert, es wurden lediglich Erhaltungsreparaturen durchgeführt. Im Innern lagen noch im oberen Stock Sandsteinplatten als Fußboden. Im Dachraum war das Gebälk mit Ruß überzogen. Im Urzustand hatte das Haus kein Kamin, der Rauch zog durch den Dachraum über Öffnungen im Giebel ab. Die Tür führte in die Wagnerwerkstatt, under dem Blechdach befindet sich die Kellertüre. Das Haus ist der ganzen Länge nach unterkellert. Im Vorderen Giebel war auch eine Kellertür.
Die Lage des Grundstückes, hier auf dem Plan von 1842
Ältester von einem Geometer namens Luz aufgenommener Ortsplan. Das Original ist eine Lithografie. Man erkennt die Lage neben der Kirche, welche noch mit dem ummauerten Kirchhof umgeben ist. Hinter dem Pfarrhaus, eigentlich gleich hinter der Kirche beginnen die Felder.
Zustand 1972 von der Kusterdinger Straße aus gesehen.
Links des 3. Hofes steht das Gebäude Degerschlachter Straße 4, der 1. Hof. Hier ein Auszug aus dem Lagerbuch von 1711 mit den damaligen Besitzverhältnissen und der Lagebeschreibung:
Martin alt Guettbrodt und Hans Gaisser zu Wannweil und daselbsten gesessen haben dieser Zeit innen und bauen einen einen Hoff von dem Spital zu Reuttlingen, zu einem Erblehen den sie vor Jakob Wursts Wittib gleichals zu Erblehen innen und besessen gehabt. Daraus geben sie Mayern von allen und jeden Früchten so auf den Aekern erbauen werden und Gott der allmächtige wachsen lässt das Viertel zur Landgarben welches Viertel Sie obgenannte Mayern und jeder diß Hoffs Innhaber eigens Kostens ohne des Spitals Nachtheil und Schaden abschneiden, aufbinden, vor den Ihren in des gemeldten Spitals Scheuren führen, barnen, legen und kein Vorteil darinnen brauchen und wenn jetzt gemeldt des Spitals Viertel auf seine Kosten aufgedroschen ist gen Reuttlingen für des Spitals Kasten führen und daselbsten getreulichen antwurdten und den Neben Vielgemeldten Viertel Früchten auf Martini zu Rechten Wiesen Zins fünf Pfund H(eller) und dritthalben Schilling, ein Fassnachthennen auf die Fassnacht, zwei Herbsthüner auf den Herbst und Sechzig Ayer auf Ostern geben und solche Gülten allesamt und sonder auf eine jede Zeit gen Reuttlingen eigens Kostens liefern sollen. Hergegen sind die Pfleger des Spitals ihren Mayern oder denjenigen so die Früchten bringt ein Suppen und den Rossen ein Futter und kein Wein noch weiters es seye denn ihr guter Will zu geben schuldig. Ferner sollen Sie Mayern und jeder dies Hoffs Inhabern der Stück keines in diesen Hoff gehörig verkaufen, verleihen, versetzen, mit Gülten oder Zinsen, nicht beschweren noch einig Aenderung damit ohne Vorwissen, günstigen Willen und Erlauben je zur Zeiten des Spitals Pflegers für nehmen sollen, in keinen Weeg, sondern selbige in jeder Zeit in guten ehren ... Bau und Wesen zu Dorf und Feld der Gebühr machen halten und haben , die Aeker und Wiesen reutten, säubern, räumen, vermachen die ganz oder zum Theil an keinen Orth nichts wüst oder ungebauen liegen lassen, alles und jedes bei Verliehrung der Lehenschaft nach Hoffs Recht ohngefährlich.
als
Wißzins auf Martini 5 (Pfund Heller) (dritthalb) Schilling
Fassnachthennen 1
Herbsthüner 2
Ayer auf Ostern ½ Viertel oder 60 Stück
Und nach dem über oben vermeldten beschwehrnissen noch ferner dem Pfarrherrn aus Haus und Hofraitten hienach beschrieben Sechs Schilling Heller jährliches Zins gangen so seyens die Maiern selbigen ohne des obengenannten Spitals Nachtheil und Schaden zu entrichten schuldig.
1764 Hanßjerg Wolpert Richter ¼
1794 Johann Jakob Gaiser ¼
1794 Johann Jakob Walz ¼
Jakob Gaiser ¼
Jakob Walz ¼
Vergleichsfoto 2009
Nun gehört Fantasie dazu, den Platz noch zu erkannen, obwohl die Vermessungspunkte noch dem Plan von 1842 entsprechen. Ungefähr würde sich die Wagnerwerkstatt im Saal rechts im Martin-Luther-Haus befinden. Von 1897 bis 1984 Stand davor noch ein Gebäude, die Bäckerei Wollpert, als Wagnerwerkstatt erbaut und vom Bruder des Wagners, dem Bäckermeister Heinrich Wollpert als Bäckerei betrieben. Hier ist die Wollpertfamilie abgebildet.
Das Gebäude hatte später die Adresse Kirchentellinsfurter Straße 4, die Scheunen 4/1 und 4/2.
Paul Sinner fotografierte um 1890 diesen 3. Lehenshof. Besitzer war damals der Wagner Johann Georg Wollpert (1828-1920). Im hinteren Teil des Wohnhauses war seine Wagnerwerkstatt, davor stehen seine Produkte, Leiterwagen, Schubkarren und Handwagen.
Die Rückansicht des Wohnhauses Kirchentellinsfurter Straße 4
Die Aufnahme entstand 1984 kurz vor dem Abbruch. Die Ev. Kirche erwarb das Anwesen als Ganzes um darauf ein Gemeindehaus zu erstellen. Das Gebäude wurde nie renoviert, es wurden lediglich Erhaltungsreparaturen durchgeführt. Im Innern lagen noch im oberen Stock Sandsteinplatten als Fußboden. Im Dachraum war das Gebälk mit Ruß überzogen. Im Urzustand hatte das Haus kein Kamin, der Rauch zog durch den Dachraum über Öffnungen im Giebel ab. Die Tür führte in die Wagnerwerkstatt, under dem Blechdach befindet sich die Kellertüre. Das Haus ist der ganzen Länge nach unterkellert. Im Vorderen Giebel war auch eine Kellertür.
Die Lage des Grundstückes, hier auf dem Plan von 1842
Ältester von einem Geometer namens Luz aufgenommener Ortsplan. Das Original ist eine Lithografie. Man erkennt die Lage neben der Kirche, welche noch mit dem ummauerten Kirchhof umgeben ist. Hinter dem Pfarrhaus, eigentlich gleich hinter der Kirche beginnen die Felder.
Zustand 1972 von der Kusterdinger Straße aus gesehen.
Links des 3. Hofes steht das Gebäude Degerschlachter Straße 4, der 1. Hof. Hier ein Auszug aus dem Lagerbuch von 1711 mit den damaligen Besitzverhältnissen und der Lagebeschreibung:
Martin alt Guettbrodt und Hans Gaisser zu Wannweil und daselbsten gesessen haben dieser Zeit innen und bauen einen einen Hoff von dem Spital zu Reuttlingen, zu einem Erblehen den sie vor Jakob Wursts Wittib gleichals zu Erblehen innen und besessen gehabt. Daraus geben sie Mayern von allen und jeden Früchten so auf den Aekern erbauen werden und Gott der allmächtige wachsen lässt das Viertel zur Landgarben welches Viertel Sie obgenannte Mayern und jeder diß Hoffs Innhaber eigens Kostens ohne des Spitals Nachtheil und Schaden abschneiden, aufbinden, vor den Ihren in des gemeldten Spitals Scheuren führen, barnen, legen und kein Vorteil darinnen brauchen und wenn jetzt gemeldt des Spitals Viertel auf seine Kosten aufgedroschen ist gen Reuttlingen für des Spitals Kasten führen und daselbsten getreulichen antwurdten und den Neben Vielgemeldten Viertel Früchten auf Martini zu Rechten Wiesen Zins fünf Pfund H(eller) und dritthalben Schilling, ein Fassnachthennen auf die Fassnacht, zwei Herbsthüner auf den Herbst und Sechzig Ayer auf Ostern geben und solche Gülten allesamt und sonder auf eine jede Zeit gen Reuttlingen eigens Kostens liefern sollen. Hergegen sind die Pfleger des Spitals ihren Mayern oder denjenigen so die Früchten bringt ein Suppen und den Rossen ein Futter und kein Wein noch weiters es seye denn ihr guter Will zu geben schuldig. Ferner sollen Sie Mayern und jeder dies Hoffs Inhabern der Stück keines in diesen Hoff gehörig verkaufen, verleihen, versetzen, mit Gülten oder Zinsen, nicht beschweren noch einig Aenderung damit ohne Vorwissen, günstigen Willen und Erlauben je zur Zeiten des Spitals Pflegers für nehmen sollen, in keinen Weeg, sondern selbige in jeder Zeit in guten ehren ... Bau und Wesen zu Dorf und Feld der Gebühr machen halten und haben , die Aeker und Wiesen reutten, säubern, räumen, vermachen die ganz oder zum Theil an keinen Orth nichts wüst oder ungebauen liegen lassen, alles und jedes bei Verliehrung der Lehenschaft nach Hoffs Recht ohngefährlich.
als
Wißzins auf Martini 5 (Pfund Heller) (dritthalb) Schilling
Fassnachthennen 1
Herbsthüner 2
Ayer auf Ostern ½ Viertel oder 60 Stück
Und nach dem über oben vermeldten beschwehrnissen noch ferner dem Pfarrherrn aus Haus und Hofraitten hienach beschrieben Sechs Schilling Heller jährliches Zins gangen so seyens die Maiern selbigen ohne des obengenannten Spitals Nachtheil und Schaden zu entrichten schuldig.
1764 Hanßjerg Wolpert Richter ¼
1794 Johann Jakob Gaiser ¼
1794 Johann Jakob Walz ¼
Jakob Gaiser ¼
Jakob Walz ¼
Vergleichsfoto 2009
Nun gehört Fantasie dazu, den Platz noch zu erkannen, obwohl die Vermessungspunkte noch dem Plan von 1842 entsprechen. Ungefähr würde sich die Wagnerwerkstatt im Saal rechts im Martin-Luther-Haus befinden. Von 1897 bis 1984 Stand davor noch ein Gebäude, die Bäckerei Wollpert, als Wagnerwerkstatt erbaut und vom Bruder des Wagners, dem Bäckermeister Heinrich Wollpert als Bäckerei betrieben. Hier ist die Wollpertfamilie abgebildet.
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