Streit über die Gerichtszuständigkeit des zulaufenden Gerichts
Mähringen, Ansicht um 1685 (Ausschnitt aus Ortsansichten von Kieser, Hauptstaatsarchiv Stuttgart) 1471 - 1484 gab es einen Streit zwischen Graf Eberhard des älteren, mit dem Reutlinger Spital, dem der Weiler Wannweil angehörte. Das Dorf Mähringen gehörte Eberhard Bechten, einem Bürger von Reutlingen, und in das dortige Kirchspiel gehörten die Dörfer Wankheim, Ohmenhausen, Immenhausen, Kirchentellinsfurt und Jettenburg. Zu Mähringen hatte sich nun ein sogenanntes Kirspelgericht gebildet, welches darin bestand, dass der Schuldheiß an Sonn - und Feiertagen nach dem Gottesdienst durch Ergreifen oder Stehenheissen innerhalb der Kirchhofmauern aus jenen Gemeinen Gerichtsbeisitzer erklärte und mit diesen auf dem Kirchhof über die vorgebrachten Händel richtete. Dieses Gericht erhielt von entlegenen Orten Zulauf, und hieß daher ein zulaufendes Gericht. Auch die Wannweiler liefen dahin. Stephanuskirche in Mähringen um 1906 (Foto Geschichtsverein Härten e.V.) Bis 1459 wurde ...