Wannweil und seine 15 Lehenshöfe des Reutlinger Spitals
Darstellung auf dem ersten Ortsplan von 1842
Die 15 Höfe nach dem Lagerbuch von 1711.
Das handgeschriebene Lagerbuch wird im Gemeindearchiv aufbewahrt. Darin sind die 15 Lehenshöfe des Reutlinger Spitals genauestens beschrieben. Festgelegt sind die dazugehörenden Wiesen und Felder, ebenso die abzugebenden Zehnten, welche wir heute als Steuern und Abgaben bezeichnen würden.
Dieses Verzeichnis ist eine Erneuerung des Lagerbuchs von 1601 welches wahrscheinlich in den Kriegswirren des 30-Jährigen Krieges verloren ging.
Die Bedeutung des Reutlinger Spitals
Ein Spital zum heiligen Geist hat zunächst die Bestimmung für die Armut zu sorgen. Sein Ursprung ist nicht bekannt, geht aber auf jeden Fall über das 14. Jahrhundert hinaus. Mit der Anstalt wurden um die Zeit der Reformation ein Kloster der Meisterin und Sammlungs-Schwestern, so wie auch die, gleichwohl unbedeutenden, Einkünfte des 1535 aufgehobenen Franziskaner Klosters vereinigt. Durch ersteres gelangte der Spital zu dem Besitz von vier dreiteiligen Erblehenshöfen, nämlich drei zu Dußlingen und einem zu Sickenhausen; durch letztere erhielt er verschiedene Gefälle. Schon vorher aber besaß er die Dörfer Wannweil, Ohmenhausen und Stockach, den Gaisbühlhof und einen dreiteiligen Hof nebst der Hälfte des großen Zehnten und dem Fischwasser im Neckar zu Kirchentellinsfurt, und viele andere teilige Güter und Gefälle, wozu später noch eine nicht unbedeutende Summe von Geldkapitalien kam. Sein jährliches Einkommen wurde im Jahr 1802 auf ungefähr 16.000 fl. Berechnet.
(Quelle: Reutlinger Oberamtsbeschreibung 1824)
Grenzstein mit dem Zeichen des Reutlinger Spitals.
Unschwer sind die Krücken als Zeichen des Reutlinger Spitals zu deuten. Der Stein steht im Wannweiler Wald und markiert heute noch die Ortsgrenze. Damals, vor 1802 als Reutlingen noch Freie Reichsstadt war, grenzte der Stein das Territorium des Spitals gegen Württemberg ab.
Lesen wir, wie Memminger in der Oberamtsbeschreibung 1824 den Ort beschreibt:
Wannweil, ein evangelisches Pfarrdorf mit 492 Einwohnern in einem engen Thale, an der Echaz, ½ Stunde unterhalb Betzingen und 1 Stunde nordwestl. von Reutlingen; Revier Einsiedel, Forstamt Tübingen. Das Patronatrecht hat die Landesherrschaft, die Pfarrbesoldung reicht der Spital Reutlingen, der auch das Pfarrhaus baut. Den großen Zehenten bezieht die Spitalpflege, den kleinen und den Heuzehenten die Pfarrei, die Herrschaft den Novalzehenten und eine festgesetzte Summe für den Blutzehenten; das Pfarrgut im Brühl ist zehentfrei. An Gefällen beziehen die Spitalpflege aus 15 Höfen, fast dem ganzen Ackerfelde, die 4te Garbe. Die Echaz läuft mitten durch das Dorf; oberhalb und unterhalb desselben ergießen sich der Fürstbach und der Hebbach (Eckbach) darein. Über die Echaz führen hier 3 Brücken, eine im Dorf, und 2 unterhalb desselben. Die Bevölkerung hat seit 10 Jahren um nicht mehr als 10 Menschen zugenommen. Die Kulturverhältnisse sind hier dieselben wie in Betzingen, nur fehlt der Weinbau ganz, der Viehstand ist gering; die Güter sind verhältnismäßig weniger belastet, als an dem letztern Ort, und der Flächenraum der Markung ist verhältnißmäßig doppelt so groß. Die Einwohner sind daher auch bei weniger Anstrengung vermöglicher; dagegen steht das Gemeindewesen minder gut als zu Betzingen. Wannweil gehörte ehedem zu dem Reutlinger Gebiet, und war ein Reutlinger Spitalort, so daß der Spital als Grundherr die niedere, der Magistrat aber die hohe Gerichtsbarkeit und im Namen des Spitals das Patronatrecht ausübte. Wie der Spital zum Besitz des Dorfs gelangt sei, ist nicht genau bekannt. Im Jahre 1333 kaufte er den Widdumhof und Kirchensatz für 240 lb. von Albrecht von Blankenstein Die Gerichtsbarkeit erhielt er jedoch erst im Jahre 1471, wo Kaiser Friderich III. dem Spital erlaubte, für die Orte Wannweil und Omenhausen (Umbenhausen) ein Gericht aus tüchtigen Personen von beiden Orten anzuordnen, weil sie bisher mit keinem Gerichtszwang versehen. Kurz vorher hatte Graf Eberhard von W. mit den Reutlingern Händel wegen der ihm bestrittenen Schätzung seiner eigenen Leute in Wannweil.
Die 15 Höfe nach dem Lagerbuch von 1711.
Das handgeschriebene Lagerbuch wird im Gemeindearchiv aufbewahrt. Darin sind die 15 Lehenshöfe des Reutlinger Spitals genauestens beschrieben. Festgelegt sind die dazugehörenden Wiesen und Felder, ebenso die abzugebenden Zehnten, welche wir heute als Steuern und Abgaben bezeichnen würden.
Dieses Verzeichnis ist eine Erneuerung des Lagerbuchs von 1601 welches wahrscheinlich in den Kriegswirren des 30-Jährigen Krieges verloren ging.
Die Bedeutung des Reutlinger Spitals
Ein Spital zum heiligen Geist hat zunächst die Bestimmung für die Armut zu sorgen. Sein Ursprung ist nicht bekannt, geht aber auf jeden Fall über das 14. Jahrhundert hinaus. Mit der Anstalt wurden um die Zeit der Reformation ein Kloster der Meisterin und Sammlungs-Schwestern, so wie auch die, gleichwohl unbedeutenden, Einkünfte des 1535 aufgehobenen Franziskaner Klosters vereinigt. Durch ersteres gelangte der Spital zu dem Besitz von vier dreiteiligen Erblehenshöfen, nämlich drei zu Dußlingen und einem zu Sickenhausen; durch letztere erhielt er verschiedene Gefälle. Schon vorher aber besaß er die Dörfer Wannweil, Ohmenhausen und Stockach, den Gaisbühlhof und einen dreiteiligen Hof nebst der Hälfte des großen Zehnten und dem Fischwasser im Neckar zu Kirchentellinsfurt, und viele andere teilige Güter und Gefälle, wozu später noch eine nicht unbedeutende Summe von Geldkapitalien kam. Sein jährliches Einkommen wurde im Jahr 1802 auf ungefähr 16.000 fl. Berechnet.
(Quelle: Reutlinger Oberamtsbeschreibung 1824)
Grenzstein mit dem Zeichen des Reutlinger Spitals.
Unschwer sind die Krücken als Zeichen des Reutlinger Spitals zu deuten. Der Stein steht im Wannweiler Wald und markiert heute noch die Ortsgrenze. Damals, vor 1802 als Reutlingen noch Freie Reichsstadt war, grenzte der Stein das Territorium des Spitals gegen Württemberg ab.
Lesen wir, wie Memminger in der Oberamtsbeschreibung 1824 den Ort beschreibt:
Wannweil, ein evangelisches Pfarrdorf mit 492 Einwohnern in einem engen Thale, an der Echaz, ½ Stunde unterhalb Betzingen und 1 Stunde nordwestl. von Reutlingen; Revier Einsiedel, Forstamt Tübingen. Das Patronatrecht hat die Landesherrschaft, die Pfarrbesoldung reicht der Spital Reutlingen, der auch das Pfarrhaus baut. Den großen Zehenten bezieht die Spitalpflege, den kleinen und den Heuzehenten die Pfarrei, die Herrschaft den Novalzehenten und eine festgesetzte Summe für den Blutzehenten; das Pfarrgut im Brühl ist zehentfrei. An Gefällen beziehen die Spitalpflege aus 15 Höfen, fast dem ganzen Ackerfelde, die 4te Garbe. Die Echaz läuft mitten durch das Dorf; oberhalb und unterhalb desselben ergießen sich der Fürstbach und der Hebbach (Eckbach) darein. Über die Echaz führen hier 3 Brücken, eine im Dorf, und 2 unterhalb desselben. Die Bevölkerung hat seit 10 Jahren um nicht mehr als 10 Menschen zugenommen. Die Kulturverhältnisse sind hier dieselben wie in Betzingen, nur fehlt der Weinbau ganz, der Viehstand ist gering; die Güter sind verhältnismäßig weniger belastet, als an dem letztern Ort, und der Flächenraum der Markung ist verhältnißmäßig doppelt so groß. Die Einwohner sind daher auch bei weniger Anstrengung vermöglicher; dagegen steht das Gemeindewesen minder gut als zu Betzingen. Wannweil gehörte ehedem zu dem Reutlinger Gebiet, und war ein Reutlinger Spitalort, so daß der Spital als Grundherr die niedere, der Magistrat aber die hohe Gerichtsbarkeit und im Namen des Spitals das Patronatrecht ausübte. Wie der Spital zum Besitz des Dorfs gelangt sei, ist nicht genau bekannt. Im Jahre 1333 kaufte er den Widdumhof und Kirchensatz für 240 lb. von Albrecht von Blankenstein Die Gerichtsbarkeit erhielt er jedoch erst im Jahre 1471, wo Kaiser Friderich III. dem Spital erlaubte, für die Orte Wannweil und Omenhausen (Umbenhausen) ein Gericht aus tüchtigen Personen von beiden Orten anzuordnen, weil sie bisher mit keinem Gerichtszwang versehen. Kurz vorher hatte Graf Eberhard von W. mit den Reutlingern Händel wegen der ihm bestrittenen Schätzung seiner eigenen Leute in Wannweil.
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