Verzicht auf das Bürgerrecht in Wannweil 1807

Damals konnten noch nicht alle Bürger schreiben.
Die 21jährige Anna Barbara Hipp wollte nach Rommelsbach heiraten und musste deshalb in ihrem Wohnort Wannweil auf das Bürgerrecht verzichten. Ein Schreiber verfasste das zweiseitige Schreiben. Es beginnt mit den Worten: " Nachdem ich Anna Barbara Hippin, Johannes Hipp, Bauers zu Wannweil, Reutlinger Oberamtes, eheliche Tochters mich entschlossen habe in Rommelsbach wohnhaft zu werden so habe ich das in meinem Geburtsort Wannweil mir zuständig gewesene Bürgerrecht mit gutem Wissen und Willen und unter  Beistand meines Vaters aufgekündigt". Die Anna Barbara heiratete in Rommelsbach am 7. April 1807 den 27jährigen Johann Jakob Vollmer, dies war der eigentliche Grund des Verzichts. Die Eltern der Braut, Johannes Hipp und Eva geb. Wollpert waren damals 43 Jahre alt. Hinter dem Wortlaut "Verzichtleistende mit Handzeichen" unterschrieb die Anna Barbara mit X X X, den berühmten drei Kreuzen, ihr Vater konnte mit "Hanß Hipp" unterschreiben. Die Familie Vollmer ist später nach Amerika ausgewandert.

Kommentare

Anonym hat gesagt…
Ein schöner zeitgeschichtlicher Beleg.
P. Weckherlin
Eningen

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